Ausschreibung zur Süddeutschen Bahnmeisterschaft 2026 (SBM)


1. Veranstalter

Die Bahnrennen-Veranstalter in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen schreiben für das Jahr 2026 gemeinsam die SÜDDEUTSCHE BAHNMEISTERSCHAFT aus. Die Veranstaltergemeinschaft trägt den Namen

Süddeutsche Bahnrennen-Veranstalter e. V.

Königsberger Straße 5, 76863 Herxheim (Vereinsregister Nr. Amtsgericht Landau VR 30055)


2. Teilnehmer

Teilnahmeberechtigt sind Fahrer mit einer gültigen Lizenz des DMSB und ihren Wohnsitz in den oben aufgeführten Bundesländern haben, oder Mitglied in einem Club mit Sitz in diesen Bundesländern sind.

Eine Einschreibung zur Süddeutschen Bahnmeisterschaft (SBM) schließt die gleichzeitige Einschreibung zur NBM für die gesamte Saison aus.


3. Klassen

Der Wettbewerb wird in folgenden Klassen ausgeschrieben:

Klasse 1   =      A - Lizenzfahrer mit Solo-Spezialmotorrädern bis 500 ccm

Klasse 2   =   A - Lizenzfahrer mit Seitenwagen-Spezialmotorrädern bis 500 ccm

Klasse 4   =     U21- Fahrer (Geburtsjahrg. 2005 – 2011) mit Speedway-Motorrädern bis 500 ccm

Klasse 5   =   B - Lizenzfahrer mit Solo-Spezialmotorrädern bis 500 ccm

Klasse 6  =   B - Lizenzfahrer mit Seitenwagen-Spezialmotorrädern bis 500 ccm


3 a  Jugend-Klassen

Ausgeschrieben werden die Klassen 

Junior A / U11 = 6 – 11 Jahre, 

Junior B / U16 = 10 - 16 Jahre und 

Junior C/D / U17 = 12 – 17 Jahre 

nach den Durchführungsbestimmungen des DMSB, nachzulesen im Anhang zu dieser Ausschreibung.


4. Nennungen, Nenngeld, Anmeldung

4.a) Nennungen der Fahrer zur SBM

Nennungen der Teilnehmer für alle Klassen sollen bis zum 14. März 2026 unter gleichzeitiger Einzahlung des Nenngeldes über das elektronisch ausfüllbare Formular auf www.sbm-veranstalter.de abgegeben werden.

Nachnennungen sind jederzeit möglich, die Wertung kann aber erst erfolgen, wenn die schriftliche Nennung und das Nenngeld vorliegen.

Ein Fahrer kann sich für die Teilnahme an der SBM bis zur Dokumentenabnahme vor dem jeweiligen Rennen schriftlich beim Vorsitzenden der SBM oder einem anderen Vorstandsmitglied anmelden, bei gleichzeitiger Hinterlegung des Nenngeldes bei einem SBM-Vorstandsmitglied oder beim Schiedsrichter. Bei späterer Anmeldung erfolgt die Wertung zur SBM erst ab dem nächsten Rennen. Die rückwirkende Vergabe von Wertungspunkten für bereits abgeschlossene Rennen der laufenden Saison, an denen der Fahrer vor Nennungsabgabe und Bezahlung teilgenommen hat, ist nicht möglich.

Das Nenngeld beträgt pro Klasse:  € 30,-- für die Juniorenklassen

   € 40,-- für die Klasse U21 Speedway      

 € 40,-- für Klasse A- und B-Lizenz Solo               € 50,-- für die Klasse A- und B-Lizenz Swg.

Bei den Veranstaltungen ist der Einsatz von APDs (Airboardings/„Airfences“) in den Kurven verpflichtend. Damit alle Veranstaltungen wie geplant stattfinden können, betreiben die NBM und SBM hierfür ein gemeinsames Verleihsystem. Zur Deckung der dafür anfallenden Kosten wird einmalig ein Kostenbeitrag in Höhe von 20,00 Euro erhoben, der bereits im Nenngeld enthalten ist. 

Das Nenngeld ist einzuzahlen an: Süddeutsche Bahnrennen-Veranstalter

IBAN: DE41 5485 1440 1000 007987 BIC: MALADE51KAD Sparkasse Südpfalz


4.b) Anmeldung von Veranstaltungen

Alle Bahnrennen-Veranstalter in den o.g. Bundesländern können bis zum 01.03.2026 ihre Veranstaltung als Wertungslauf zur SBM in den einzelnen Klassen unter Verwendung des entsprechenden Formulars anmelden. Später eingehende Bewerbungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Kostenbeiträge (gleichzeitig Mitgliedsbeiträge) sind:

ADAC - Regionalclubs und DMV-Landesgruppen   €   150,--

ADAC - Regionalclubs und DMV-Landesgruppen (ohne Veranstalter, aber mit Fahrern)  €    75,--

VERANSTALTER:   Int. und Europa-offene Rennen  €   125,--

    Nat. Rennen, Clubsport-Veranstaltungen   €   100,--

    Zweit- bzw. Drittveranstaltungen   €    50,--

  Jugend- und Juniorenrennen   €    50,--

  Reine Juniorenrennen   €    25,--

  Vereine ohne Veranstaltung in dieser Saison €    25,--

Die Gebühren werden nach der Veranstaltung per Rechnung eingefordert.

In der Ausschreibung zur Veranstaltung muss unter Punkt 7. Wettbewerbe/Wertungen der Satz angegeben werden: „Die Klassen ___, ____ sind zur Wertung für die SBM/NBM angemeldet.“ 

Bei Klasse U21 evtl.: „Die Wertung für die Klasse 4 wird aus dem Hauptrennen/Rahmenprogramm-Rennen/Rennen für B-Lizenz-Klasse entnommen.“

5. Wertungsläufe

Zur Wertung der SBM werden in den Klassen A-Lizenz und B-Lizenz-Solo und Seitenwagen sowohl Rennen im Bereich der SBM als auch der NBM herangezogen! 

In den Jugendklassen sowie der Klasse U21 erfolgt die Wertung ausschließlich bei SBM Veranstaltungen.

Die Rennen um den ADAC-Bayern-Cup werden ebenfalls zur SBM gewertet, sofern diese für die SBM-Wertung fristgerecht angemeldet wurden.

Die Wertungsläufe der Veranstalter aus dem Süden werden auf der Homepage der Süddeutschen Bahnrennen-Veranstalter unter www.sbm-veranstalter.de bekannt gegeben. 

Die Wertungsläufe im Bereich der NBM sind auf der Website www.nbm-news.de zu entnehmen.

Es können nur vom DMSB oder dessen Mitgliedsorganisationen genehmigte offene Rennen, keine Club- oder Landesmeisterschaften, sowie keine Mannschaftsrennen (ausgenommen ADAC-Bayern-Cup), in die SBM-Wertung aufgenommen werden.

Für die Qualifikation zur Teilnahme am Endlauf zur DEUTSCHEN LANGBAHNMEISTERSCHAFT Solo, zur DEUTSCHEN LANGBAHN MEISTERSCHAFT Seitenwagen, zum DEUTSCHEN LANGBAHN POKAL und zu den DEUTSCHEN JUGEND BAHNSPORT MEISTERSCHAFTEN endet die Wertung jeweils 18 Tage vor dem jeweiligen Endlauftermin.

Rennen, die am gleichen Termin wie einer der o.g. Meisterschaftsläufe stattfinden, werden in den entsprechenden Klassen nicht zur SBM gewertet.


6. Wertung

Ohne Rücksicht auf evtl. bei anderen Rennen erzielte Erfolge, werden für jeden Teilnehmer die 6 besten Ergebnisse, die er bei den SBM/NBM-Wertungsläufen (Jugendklassen und U21 = SBM-Wertungsläufe) erzielt hat, zur SBM gewertet. 

Rennen, an denen weniger als 3 Fahrer der SBM/NBM in Wertung teilnehmen (Jugendklassen und U21 = weniger als 3 Fahrer der SBM), werden nicht gewertet.

Die Punktwertung ist:

1. Platz    - 5 Punkte 4. Platz   - 2 Punkte

2. Platz    - 4 Punkte 5. Platz    - 1 Punkt

3. Platz    - 3 Punkte

Die Punktwertung in den Juniorklassen ist:

1. Platz   - 8 Punkte 5. Platz   - 4 Punkte

2. Platz    - 7 Punkte 6. Platz    - 3 Punkte

3. Platz    - 6 Punkte 7. Platz    - 2 Punkte

4. Platz    - 5 Punkte 8. Platz   - 1 Punkt


Bei Punktgleichheit in den Klassen 1 - 5 entscheidet in der SBM-Wertung: 

1. die Majorität der besseren Plätze, 

2. die höhere Gesamtpunktzahl bei den direkten Vergleichen, 

3. die höhere Gesamtpunktzahl. 

Bei weiterer Punktgleichheit entscheidet das Los.

In den Juniorklassen werden bei Punktgleichheit im Gesamtergebnis der SBM-Wertung auch dieselben Plätze vergeben.

a) SBM - Solo

Bei international und national ausgeschriebenen Rennen der I-Lizenz-Solo-Klasse wird die Wertung der Teilnehmer an der SBM/NBM ohne Sonderlauf aus dem Tagesergebnis entnommen. Die nach dem Tagesergebnis punktbesten Fahrer erhalten Punkte analog ihrer Platzierung.

Ein SBM/NBM-Sonderlauf (am Anfang der Veranstaltung) muss nur dann gefahren werden, wenn die I-Lizenz-Solo-Klasse in zwei verschiedenen Gruppen startet. Im Bereich der SBM kann die Punktevergabe auch über einen separaten Sonderlauf zur SBM/NBM erfolgen.

Die punktbesten Fahrer der NBM und der SBM nehmen anteilmäßig am Endlauf um die DEUTSCHE LANGBAHNBAHN MEISTERSCHAFT teil. Der DMSB behält sich vor, 2 Fahrer für den Endlauf zu setzen, bzw. Bonuspunkte an WM- bzw. EM-Teilnehmer zu vergeben.

Für den Sonderlauf zur SBM wird ein Punktgeld von € 10,00 je Punkt gezahlt. Der Sieger erhält einen Pokal mit entsprechender Gravur.

b) SBM - Seitenwagen

Die Wertung der Teilnehmer an der SBM/NBM wird bei international und national ausgeschriebenen Rennen aus dem Tagesergebnis entnommen. Die nach dem Tagesergebnis bis zu 5 punktbesten Bewerber um die SÜDDEUTSCHE/NORDDEUTSCHE BAHNMEISTERSCHAFT erhalten Wertungspunkte analog der Wertung in der Soloklasse. Sonderläufe finden nicht statt. 

Die punktbesten Fahrer der NBM und der SBM nehmen anteilmäßig am Endlauf um die DEUTSCHE MEISTERSCHAFT LANGBAHN SEITENWAGEN teil.

c) DMSB Langbahn-Pokal für B - Lizenzfahrer

B-Lizenzfahrer mit Solo- und Seitenwagenmaschinen werden nach Durchlauf wie unter 6. und 6.b) gewertet. Sonderläufe finden nicht statt. 

Die punktbesten B-Lizenz Solo- und Seitenwagenfahrer nehmen anteilmäßig am Endlauf um den „DMSB LANGBAHN-POKAL“ in ihren Klassen teil.

d) gemischte Klassen

Werden Solo- oder Seitenwagenklassen mit Fahrern aus I- bzw. A-Lizenz und B-Lizenz gemischt gefahren, werden die Ergebnisse für beide Klassen aus dem Gesamtergebnis entnommen.

Die Fahrer erhalten in ihrer Klasse Wertungspunkte zur SBM/NBM, 

wenn die Klasse gemischt ausgeschrieben wurde; 

wenn in der jeweiligen Klasse mindestens 3 Fahrer in Wertung das Rennen beenden; 

wenn beide Lizenzklassen vom Veranstalter zur SBM-Wertung rechtzeitig (bis 01.03.2026 im Bereich der SBM) angemeldet wurden und wenn bei diesem Rennen nicht zusätzlich ein reines Feld einer dieser Lizenzklassen gestartet wird.

e) Speedway U21

In diesem Jahr wird die Klasse 4 Speedway U21 für Fahrer der Geburtsjahrgänge 2005 – 2011 ausgeschrieben. In dieser Klasse werden sowohl freie Rennen als auch speziell für diese Klasse ausgeschriebene Rennen in die SBM-Wertung einbezogen. 

Aus der Tageswertung der offenen Speedwayrennen können die Starter der Klasse U21 separat gewertet werden. Es müssen mindestens 3 Fahrer dieser Klasse die Veranstaltung in Wertung beenden und es darf bei dieser Veranstaltung nicht zusätzlich ein reines Rennen für die Klasse Speedway U21 ausgetragen werden.

Wird bei dieser Veranstaltung zusätzlich ein reines Rennen für die Klasse Speedway U21 ausgetragen oder starten U21-Fahrer auch in einem als „B-Lizenz“ bezeichneten Rennen des Rahmenprogramms, so werden nur diese Fahrer für die SBM der Klasse 4 gewertet, das Ergebnis des Hauptrennens bleibt dann unberücksichtigt.

Die Klasse muss vom Veranstalter termingerecht zur Wertung für die SBM angemeldet sein.


7. Teilnahme an den Endläufen

Fahrer, die sich für einen Endlauf qualifiziert haben und aus nichtigen Gründen nicht daran teilnehmen, werden für die SBM nicht gewertet.


8. Siegerehrung und Preise

Als Preise werden in den einzelnen Klassen bei der SBM-Siegerehrung Pokale nachfolgender Staffelung ausgesetzt:

Unter 3 Teilnehmern keine SBM-Wertung

Ab  3 Teilnehmer - 1 Pokal

ab  5 Teilnehmer - 3 Pokale

ab 10 Teilnehmer - 5 Pokale


9. Ergebnismeldung und Auswertung

Alle Veranstalter, die einen Wertungslauf zur SBM/NBM durchgeführt haben, müssen unmittelbar nach der Veranstaltung offizielle unterschriebene Ergebnislisten aller Klassen per E-Mail zur Auswertung nur noch an folgende Adressen senden:

ergebnisse@sbm-nbm.de

Diese werden dann an die Verantwortlichen verteilt

Wenn keine offizielle unterschriebene Ergebnislisten vorliegen, wird die Veranstaltung nicht gewertet.




10. Allgemeines

Für die Veranstalter ergeben sich aus dieser Ausschreibung keinerlei Verpflichtungen gegenüber den Teilnehmern in Bezug auf die Annahme von Nennungen. Die Veranstalter sind jedoch gehalten, die Bewerber zur SBM nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Wird ein Fahrer von einem Veranstalter gemaßregelt, werden die evtl. bei diesem Rennen erzielten Meisterschaftspunkte nicht in Anrechnung gebracht.

Eine Bestrafung durch den DMSB kann zum Ausschluss aus der gesamten Meisterschaftswertung führen. Kein Teilnehmer an der SBM kann die Veranstalter, die Ausrichter, den ADAC, ADMV, DMV oder den DMSB für etwaige Schäden jeglicher Art, die im Zusammenhang mit dieser Meisterschaft stehen, haftbar machen. (Siehe Erklärungen von Bewerbern, Fahrern und Beifahrern zum Ausschluss der Haftung auf den DMSB-Nennformularen)

Jeder Bewerber um die SBM/NBM verzichtet durch die Abgabe seiner Nennung ausdrücklich im Streitfalle auf die Anrufung ordentlicher Gerichte.


Die SBM–Siegerehrung wird im November 2026 

in Bad Hersfeld stattfinden.



Berghaupten, im Februar 2026


SÜDD. BAHNRENNEN VERANSTALTER E.V.

gez. Reiner Armbruster – 1. Vorsitzender



Anhang: 

DMSB-Bahnsportreglement/Jugendklassen (Auszug aus DMSB Handbuch Motorrad 2026)

15. Zusätzliche Bestimmungen Jugendklassen (Bahnen >175 m) 

15.1 

Es gelten folgende Festlegungen bzgl. Klassen / Starterzahl: 

Junior A / U11 = bis max. 150 % in der Streckenlizenz festgelegten Starterzahl, jedoch maximal 8 Starter 

Junior B / U16 = bis max. 125 % in der Streckenlizenz festgelegten Starterzahl, jedoch maximal 8 Starter (Langbahn) bzw. maximal 6 Starter (Speedway) 

Junior B II / U16 = bis max. 125 % in der Streckenlizenz festgelegten Starterzahl, jedoch maximal 6 Starter 

Junior C / U17 = bis max. 100 % in der Streckenlizenz festgelegten Starterzahl Bei der Berechnung der Starterzahl wird aufgerundet. 

Junior D / U17 = bis max. 100 % in der Streckenlizenz festgelegten Starterzahl. Bei der Berechnung der Starterzahl wird aufgerundet. 

Die Klassen Junior C und Junior D können unter Einhaltung der Starterzahlen gemäß Streckenlizenz gemeinsam starten.

15.2 

Die Durchführung kann auf Speedway- bzw. Sand- oder Grasbahnen bis zu einer max. Länge von 700 Meter erfolgen. 

15.3 

Jeder Fahrer hat ein Pflichttraining von mind. 3 Runden zu absolvieren.

15.4 

Jeder Fahrer darf pro Veranstaltungstag an max. 5 Läufen (in Summe, auch klassenübergreifend inkl. Speedway/Langbahn 500 ccm) teilnehmen. Zusätzlich erlaubt ist ein Stechen bei Punktgleichheit auf den Plätzen 1-3. Alle Läufe gehen über eine Distanz von: Junior A/B: 3 Runden

Junior B II/C/D: max. 4 Runden. 

15.5 

In jedem Lauf – und in Abhängigkeit von der Starterzahl – werden entsprechend dem Zieleinlauf wie folgt Punkte vergeben: Langbahn & Speedwaybahnen: angefangen bei der Anzahl der Starter pro Lauf -1 und gültig für alle Läufe einer Veranstaltung. Abweichungen hiervon sind in den jeweiligen Prädikatsbestimmungen geregelt. 

15.6 

Bei Frühstart (Bandberührung oder Bandzerreißen) hat der betreffende Fahrer die Möglichkeit am 2. Start teilzunehmen. Er muss jedoch 15 m hinter der Startlinie zurückversetzt in seinem Startbereich starten. Bei erneutem Frühstart wird der betreffende Fahrer von diesem Lauf ausgeschlossen. 

15.7 

Test-, Übungs- oder sonstige Fahrten mit den Wettbewerbsfahrzeugen im Fahrerlager sind verboten. 

Auf der Fahrt zur oder von der Strecke gilt Schritt- Tempo.